Allgemeine Geschäfts­­­bedingungen

SB Frischfleisch GmbH
Lagergasse 158
A-8020 Graz
Tel.: +43 (0) 676 / 88334466
Fax.: +43 (0) 4242 / 44148
E-Mail: office@frischfleisch.at
Web: www.frischfleisch.at

1. ALLGEMEINES

Unsere allgemeinen Bedingungen bleiben auch im Falle entgegenstehender anderer allgemeiner Bedingungen (z.B. auf Unterlagen wie Aufträgen, Auftragsbestätigungen etc.) als Vertragsinhalt wirksam, solange unsererseits nicht die ausdrückliche schriftliche Zustimmung zu Abweichungen gegeben wurde. Einkaufsbedingungen des Bestellers verpflichten uns nicht, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Für weitere Lieferungen gelten diese Bedingungen auch ohne nochmalige ausdrückliche Vereinbarung. Mündliche Nebenabreden und nachträgliche Vertragsänderungen haben nur Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Unsere Angebote gelten freibleibend. Zwischeneinkäufe bleiben vorbehalten. Alle Preise beruhen auf der Kostenlage des Anbotdatums. Bei Änderung eines oder mehrerer der kostenbildenden Faktoren sind wir zu einer Preisanpassung berechtigt. Falls behördlicherseits aus Überprüfungsgründen aus unseren Lieferungen Proben entnommen werden, sind Sie uns verbindlich verpflichtet, von den amtierenden Organen eine amtliche Gegenprobe zu verlangen und diese sofort an uns einzusenden. Informationen über Spezifikationen, Artikel, Rezepte, Preise, Lieferbedingungen, Mengen udgl. sind vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiter zu geben. Versicherungen aller Art werden nur über Anordnung und auf Kosten des Bestellers in dem von ihm gewünschten Ausmaß abgeschlossen.

2. GEFAHRTRAGUNG UND LIEFERFRISTEN

Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Ware an den Käufer über (ab Werk, ex factory); sonst aber zum vereinbarten Übergabe- bzw. Übernahmezeitpunkt. Transportrisiko und Gewichtsverlust während des Transports gehen zu Lasten des Käufers. Falls die Absendung einer versandbereiten Ware ohne Verschulden unsererseits nicht möglich ist oder seitens des Käufers nicht gewünscht wird, können wir - bei freien Kapazitäten unsererseits - die Lagerung der Ware auf Kosten des Käufers vornehmen, wodurch die Lieferung als erbracht und die Gefahr als übergegangen gilt. Die Einhaltung der vereinbarten Lieferfrist gilt vorbehaltlich unvorhersehbarer oder vom Parteiwillen unabhängiger Umstände, wie beispielsweise höherer Gewalt u.ä.; dazu zählen auch kriegerische Ereignisse, Naturkatastrophen, Seuchen, Elementarereignisse, behördliche Eingriffe und Verbote (auch ausländischer Behörden), Transport- und Verzollungsverzug, Transportschäden, Energie- und Rohstoffmangel, Arbeitskonflikte u.ä.. Diese beispielhaft genannten Umstände berechtigen uns zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Verlängerung der Lieferfristen, auch wenn sie bei unseren Zulieferanten eintreten. Teillieferungen sind zulässig. Bei Warenknappheit behalten wir uns die Aufteilung der Lieferungen nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Warenmengen vor. Falls zwischen den Vertragspartnern bei Vertragsabschluss eine Entschädigung für Lieferverzug vereinbart wurde, wird diese nur dann geleistet, sofern dem Käufer ein nachweisbarer Schaden in dieser Höhe erwachsen ist. Die Geltendmachung darüber hinaus gehender Schadenersatzansprüche und Rücktritt des Käufers vom Vertrag sind ausgeschlossen. Sofern eine solche Vereinbarung nicht abgeschlossen wurde, können keine Schadenersatzansprüche wegen Lieferverzug geltend gemacht werden. Schadenersatzansprüche wegen von uns zu vertretender Unmöglichkeit der Leistung sind bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Gegenüber Unternehmungen wird gemäß abdingbarer Regelungen nach dem Produkthaftungsgesetz in der jeweils geltenden Fassung nicht gehaftet.

3. GEWÄHRLEISTUNG

Berechtigte Beanstandungen können nur dann berücksichtigt werden, wenn diese unverzüglich nach Erhalt der Sendung schriftlich und mit Begründung erhoben werden. Das Auftreten von Mängeln berechtigt nicht zur Zurückhaltung des Kaufpreises oder eines Teiles davon. Die von uns gelieferten Waren sind nach Erhalt sofort zu kontrollieren, sachgemäß zu behandeln und gemäß der jeweiligen einschlägigen Vorschriften (z.B. Codex, Richtlinien, Verordnungen udgl.), insbesondere der Frischfleisch-Hygieneverordnung bzw. der an ihre Stelle trendende Rechtsvorschrift, aufzubewahren bzw. zu verarbeiten. Die Aufbewahrung der Waren hat sachgerecht zu erfolgen. Dabei bedeutet: Gekühlt lagern: Lagerung der Ware in entsprechend ausgestatteten Kühlräumen und mit geeigneten Kühlgeräten bei 0 - +4°C bzw. bei den auf den Packungen aufgedruckten Lagerbedingungen. Tiefgekühlt lagern: Lagern in einem Tiefkühlraum und mit einem geeigneten Tiefkühlgerät bei -18°C oder darunter. Für Ware, welche auf Grund unsachgemäßer Lieferung, Lagerung oder Ablauf der empfohlenen Aufbrauchfrist beanstandet oder retourniert wird, erfolgt keine Gutschrift. Rücksendungen können nur mit unserem Einverständnis erfolgen. Für Gewährleistungsansprüche haften wir nur, wenn grobe Fahrlässigkeit unsererseits nachweislich vorliegt. Wir sind berechtigt, nach unserer Wahl entweder Ersatz für mangelhafte Leistungen oder Teillieferungen in angemessener Nachfrist zu leisten oder eine Gutschrift im Fakturenwert der mangelhaften Ware zu geben, beides nur gegen Rückgabe der bemängelten Ware. Gewährleistungs- und/oder Schadenersatzansprüche, die insgesamt über den Fakturenwert der bemängelten Ware hinausgehen, sind ausgeschlossen. Für Mängel an Waren, die nicht von uns erzeugt sind, haften wir dem Kunden gegenüber nur insoweit, als der Vorlieferant oder Hersteller uns gegenüber haftet. Wir sind berechtigt, bei behaupteten Gewährleistungsansprüchen dem Warenempfänger unsere Ansprüche gegenüber Vorlieferanten abzutreten und sind in einem solchen Falle von jeglicher Haftung frei. Der Käufer verzichtet auf die Geltendmachung von Regressansprüchen uns gegenüber.

4. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Unsere Preise sind Nettopreise, zahlbar und fällig sofort nach Erhalt der Faktura, ohne jeden Abzug. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen von 4% p.a. über der jeweils geltenden Bankrate zu beanspruchen. Sämtliche Kosten der Einbringlichmachung (insbes. Mahn- und Inkassospesen), sei es gerichtlich oder vorprozessual, oder alle Kosten, die einer Kredit- oder Inkassoorganisation daraus entstehen, gehen zu Lasten des Säumigen. Der Käufer ist nicht berechtigt, wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstiger Gegenansprüche Zahlungen zurück zu halten oder aufzurechnen. Befindet sich der Käufer in Zahlungsverzug, oder werden nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die seine Kreditwürdigkeit in Frage stellen, stellt er seine Zahlungen ein, oder wird die Einleitung eines Insolvenzverfahrens ins Auge gefasst, werden sämtliche Forderungen sofort fällig. Eingehende Zahlungen werden zur Tilgung der jeweils ältesten Verbindlichkeit verwendet. Wir sind dann berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Baroder Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu tätigen. Der Käufer erklärt sein Einverständnis, dass wir dazu berechtigt sind, an Stelle von Unternehmen der Marcher- Unternehmensgruppe deren Schulden befreiend zu übernehmen bzw. mit Forderungen der Marcher-Unternehmensgruppe gegenüber dem Käufer aufzurechnen.

5. EIGENTUMSVORBEHALT

Bis zur vollständigen Bezahlung behalten wir uns das Eigentumsrecht am Kaufgegenstand bzw. am Weiterveräußerungserlöß vor. Dieser Vorbehalt geht durch die Verarbeitung und Vermischung, in welcher Form und an welchem Ort auch immer, nicht unter. Solange der Käufer in der Lage ist, seinen Verpflichtungen uns gegenüber vereinbarungsgemäß nachzukommen, ist er berechtigt, über unser Vorbehaltseigentum im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen. Außergewöhnliche Verfügungen wie Verpfändungen, Sicherheitsübereignungen, Abtretungen udgl. sind unzulässig. Zugriffe Dritter auf die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren und Forderungen sind uns vom Käufer sofort mitzuteilen.

6. FRISCHFLEISCH-HYGIENEVERORDNUNG

Sofern es sich bei der gelieferten Ware um Fleisch handelt, stammt dieses von tauglich befundenen Tieren und wurde gemäß den Bestimmungen der Frischfleisch-Hygieneverordnung bzw. der an ihre Stelle trendende Rechtsvorschrift gewonnen, bearbeitet, gelagert und transportiert.

7. GERICHTSSTAND

Ausschließlicher Gerichtsstand ist für beide Teile das sachlich zuständige Gericht am Sitz unseres Unternehmens. Es gilt österreichisches Recht. Letzter Stand Jänner 2005